UNIGLOVES Arzt & Klinikbedarf Handelsgesellschaft mbH
HRB Siegburg 5002, Geschäftsführer: Klaus Jöriskes
Verantwortlich für den Inhalt: Klaus Jöriskes
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Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen von uns. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Alle Angebote und sonstige Zusagen sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeit freibleibend, es sei denn es ist etwas anderes ausdrücklich bestimmt.
2.2 Die einem Angebot beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw., die Gewichts- und Maßangaben sowie Qualitäts- und Eigenschaftsbeschreibungen des angebotenen Produkts enthalten, sind nur annähernd maßgebend und gelten nicht als zugesichert. Zugesichert im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB sind nur diejenigen Eigenschaften, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, in diesem Sinne wird zugesichert, daß sämtliche Produkte nach GMP-Richtlinien hergestellt werden.
2.3 Alle Vereinbarungen, insbesondere solche mit unseren Außendienstmitarbeitern, werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
3. Preis, Verpackung, Frachtkosten
3.1 Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
3.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, sofern der Käufer Kaufmann ist, in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe und gesondert in Rechnung gestellt.
3.3 Unsere Lieferungen verstehen sich, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ab Lieferwerk (Versandort), einschließlich Papier- und Kartonverpackung. Die Ware wird frachtfrei beim Empfänger abgeliefert. Zollerhebung geht zu Lasten des Empfängers.
3.4 Bei Express- und Eilgutsendungen, die als solche vom Kunden veranlaßt wurden, geht die Differenz zum Preis der normalen Frachtgutsendung zu Lasten des Kunden.
3.5 Bei einem Auftragswert unter 500 EURO werden die jeweils anfallenden Versandkosten abweichend von Ziffer 3.3 dem Kunden in Rechnung gestellt.
4. Lieferung, Gefahrübergang
4.1 Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, wir haben etwas anderes schriftlich ausdrücklich zugesagt.
4.2 Kriegszustände, Unruhen, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Mangel oder Rationierung von Roh- und Brennstoffen oder anderen für die Herstellung oder Ablieferung der Ware unentbehrlichen Betriebsmitteln, deren Beschaffung dem Verkäufer nicht zumutbar ist, Arbeitskämpfe, behördliche Verfügungen oder Fälle von höherer Gewalt, welche unmittelbar oder mittelbar die Herstellung oder Ablieferung der Ware stören oder verhindern, befreien den Verkäufer für Dauer und Umfang der dadurch erwachsenen Betriebs- und Versandstörungen von der Lieferverpflichtung. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer in diesen Fällen unverzüglich Mitteilung zu machen.
4.3 Hält der Verkäufer aus Gründen, die er zu vertreten hat, eine vereinbarte Lieferfrist nicht ein, so hat der Käufer das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens (§ 286 BGB) und Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichterfüllung oder Nichteinhaltung der Lieferfristen beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist der Käufer jedoch nur berechtigt, Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens zu verlangen.
4.4 Wir behalten uns vor, auch im Interesse unserer Kunden, Teillieferungen vorzunehmen. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Verkaufsbedingungen betrachtet.
4.5 Der Versand der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Art und Wege des Versandes, sowie Bestimmung des Versandorts sind, wenn nicht anders bestimmt , uns zu überlassen. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.
5. Abnahme, Mängelrüge und Gewährleistung
5.1 Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Zugang zu untersuchen.
5.2 Werden Falschlieferungen, Fehlmengen oder sonstige Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen nach Waren- bzw. Rechnungseingang gerügt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Nicht-Vollkaufleute haben offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Waren- bzw. Rechnungseingang und sonstige Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt. Die unbeanstandete Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer gilt als Beweis für einwandfreie Verpackung und schließt Ansprüche an uns wegen unterwegs entstandener Schäden oder Gewichtsverluste aus. Für die Berechnung sind die in unserem Werk festgestellten Maße, Raumverhältnisse, Gewichte und Stückzahlen maßgeblich.
5.3 Unerhebliche Abweichungen von Qualität, Farbe, Maß und Gewicht bilden keinen Grund zur Beanstandung.
5.4 Im Falle berechtigter Mängelrügen sind wir lediglich zur Nachlieferung verpflichtet. Erst wenn dies nicht möglich ist oder die Nachlieferung fehlschlagen sollte, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Wandlung oder Minderung verlangen.
5.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung, sowie aus jedem anderen tatsächlichen oder rechtlichen Grunde, sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Uns steht das Recht zur Besichtigung, Prüfung und Vornahme von Versuchen an der beanstandeten Ware zu.
5.6 Auskünfte über Gebrauchs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Schadensersatz wird nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung geleistet.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Kaufgegenstand verbleibt bis zum Ausgleich unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag in unserem Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen nachträglich erwirbt. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat, bei Zahlung durch Wechsel oder Scheck bis zu deren Einlösung. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dieser nach Mahnung verpflichtet, die Vorbehaltsware herauszugeben.
6.2 Veräußert der Käufer die gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises weiter oder übergibt er sie aus einem anderen Rechtsgrunde an Dritte, tritt der Käufer hiermit die aus der Weiterveräußerung oder der Weitergabe der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung in Höhe des Rechnungswertes unserer dabei verwendeten Ware. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinem Schuldner bekannt zu geben und uns die erforderliche Auskunft zu geben sowie die Unterlagen zwecks Einziehung der Forderung durch uns auszuhändigen. Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, soweit wir nichts anderes bestimmen, den Gegenwert für die weiterveräußerte Ware, der ohne weiteres unser Eigentum wird, einzuziehen und für uns abgesondert von den übrigen Zahlungsmitteln zu verwahren.
6.3 Der einfache sowie der verlängerte Eigentumsvorbehalt bestehen im Zweifel so lange fort, bis der Käufer unserer Ware in jedem Einzelfall nachweist, daß sie vollständig bezahlt ist. Nehmen Dritte unsere Ware, die sich noch im Eigentumsvorbehalt befindet, in Anspruch, z. B. im Wege der Pfändung, oder erheben Dritte Ansprüche auf die an uns abgetretene Forderung des Käufers, ist der Käufer verpflichtet, uns hiervon in Kenntnis zu setzen und den Dritten über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.
6.4 Werden Tatsachen bekannt, die ernste Bedenken an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen und weigert sich der Käufer, die Erfüllung des Vertrages Zug um Zug Leistung oder durch Sicherheitsleistung zu gewährleisten, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
7. Zahlung
7.1 Unsere Rechnungen werden grundsätzlich binnen 30 Kalendertagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, fällig. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb dieser Frist porto- und spesenfrei auf die von uns bezeichnete Kontoverbindung zu überweisen. Als Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs bei uns bzw. Tag der Gutschrift auf einem unserer Bankkonten.
7.2 Der Kunde ist berechtigt, vom Rechnungsendbetrag 2% Skonto abzuziehen, sofern uns seine Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen, gerechnet vom Rechnungsdatum an, erreicht. Spätere Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten.
7.3 Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Kosten und Zinsen und sodann zur Begleichung des ältesten fälligen Postens verwendet.
7.4 Bei Zahlung nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum behalten wir uns vor, Zinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Rechnungsbetrag zu berechnen, zuzüglich Mehrwertsteuer.
7.5 Die Übergabe von Wechseln und Schecks gilt erfüllungshalber. Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Sie dürfen keine längere Laufzeit als 3 Monate haben. Alle entstehenden Bank-, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung. Falls ein Wechsel mangels Zahlung zu Protest geht, werden alle laufenden Rechnungen auch diejenigen Beträge, für die Wechsel ausgestellt sind sofort fällig.
7.6 Gegenüber unseren Forderungen kann nur aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden, wenn wir die Forderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt ist.
8. Weiterverkauf
Der Weiterverkauf unserer Markenartikel ist nur in Originalpackungen gestattet. Ihre Um- und Abfüllung ist gemäß § 24 des Warenzeichengesetzes nicht statthaft.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort. Erfüllungsort für die Zahlung ist die von uns bezeichnete Kontoverbindung. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10. Verbindlichkeiten des Vertrages
Der Vertrag bleibt bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Soweit einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam sind, haben die Parteien am Abschluß einer Vereinbarung mitzuwirken, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Stand der AGB: 01/03